Geschäftsbedingungen
Voraussetzungen
Reparaturen mit Garantie erfolgen nur an zuvor noch nicht geöffneten Spielzeugen. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung den Auftragnehmer darüber zu informieren, wenn das Spielzeug bereits zu einem früheren Zeitpunkt geöffnet oder repariert worden ist. Der Auftraggeber hat bei Verkauf des Spielzeugs an Dritte darüber zu informieren, daß das Spielzeug repariert bzw. restauriert wurde.
Versand und Versicherung
Einsendungen müssen ordnungsgemäß und sicher verpackt sein. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verpackung der eingesandten Spielzeuge herrühren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Spielzeug-/Einsendungen müssen versichert sein. Daher sind alle Einsendungen als Paketsendung aufzugeben. (Hinweis: Paketsendungen sind automatisch bis 500 Euro versichert.) Päckchen und Briefsendungen werden, weil unzureichend versichert, vom Auftragnehmer nicht angenommen.
Einsendungen mit Werten über 500 Euro sind extra zu versichern. Hinweis: i.d.R. gilt bei Versand über die Deutsche Post AG ein zusätzliches Beförderungsgeld von 3,50 Euro (Wert < 2.500 Euro), bzw 15,00 Euro (Wert < 25.000 Euro).
Damit die Rücksendungen richtig versichert werden kann, hat der Auftraggeber, bei Auftragserteilung den Wert des Spielzeugs anzugeben.
Rücksendungen erfolgen grundsätzlich als Paketsendung (s.o.) und per Nachnahme. Die Portokosten für die Rücksendung sind vom Auftraggeber zu übernehmen und sind in der Nachnahmegebühr enthalten.
Kostenvoranschlag/Diagnose
Kostenvoranschlag mit Fehlerdiagnose und Beschreibung einer Reparatur sind keine Garantie für eine Auftragsannahme. Das Honorar für Kostenvoranschlag, Fehlerdiagnose und Reparaturbeschreibung wird im Falle der Reparatur des Spielzeugs mit den anfallenden Reparaturkosten verrechnet.
Reparatur
Keine Reparatur erfolgt ohne das schriftliche Einverständnis des Kunden. Eine Reparatur geschieht wie im Kostenvoranschlag bzw. in der Reparaturbeschreibung aufgeführt. Aufträge zur Reparatur erfolgen grundsätzlich schriftlich oder per Telefax, unter Verwen-dung eines dem Kostenvoranschlag beigefügten Formulars. Kann eine Reparatur nach Auftragserteilung aus welchem Grund auch immer nicht durchgeführt werden, wird der Arbeitsaufwand nicht berechnet und die Kosten für Kostenvoranschlag/ Fehlerdiagnose rückerstattet.
Restaurierung
Blechteile, die galvanisch neu beschichtet werden, erfordern eine sorgfältige Vorbehandlung. Es kann hierbei zu Lieferverzögerungen kommen, die vom Auftragnehmer nicht beeinflußbar und nicht zu vertreten sind. Gleiches gilt bei Lackierarbeiten.
Fehlende Teile, die nachzuarbeiten sind, erfordern eine Vorlage. Sollte diese Vorlage nicht zur Verfügung stehen, wird der Kunde rechtzeitig benachrichtigt. In einem solchen Fall kann die Restaurierung nicht vollständig durchgeführt werden.
Nichtreparable Teile werden nach Vorlage der alten Teile reproduziert. Es wird versucht vergleichbare Materialien (Kunststoff, Gummi, Pappe, Blech) mit vergleichbarem Aussehen zu verwenden, die die Funktion des zu reparierenden Spielzeugs etc. wieder herstellen.
Kosten und Garantie
Die Garantiezeit beträgt 6 Monate und beginnt nach Erhalt des Spielzeugs (Posteingangsstempel). Die Garantie bezieht sich dabei ausschließlich auf die geleistete Reparatur bzw. auf die hierzu verwendeten Teile.
Auf Lackierarbeiten bzw. galvanische Beschichtungen gilt eine Garantie von 12 Monaten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Northeim.
Salvatorische Klausel
Wenn einzelne oder mehrere Bestimmung der Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Unsere Anschrift:
Toy
Repairs,
Alexander Repczuk,
Johannes-Letzner-Strasse 24,
D-37154 Northeim,
Tel. 05551 91 41 341
Anzahl der Besuche